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Letzte Aktualisierung 23.05.2012 | 04:32:47
Basel: Freizeitgartenareal Spalen-Hegenheimermattweg geht an Eigentümer zurück
DO, 02.02.2012 14:20H - Buntes
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Das Freizeitgartenareal Spalen-Hegenheimermattweg mit 328 Parzellen geht an den Eigentümer, das Bürgerspital Basel, zurück. Das Areal wird einer neuen, zonenkonformen Nutzung zugeführt. Die damit verbundene Auflösung der Freizeitgärten erfolgt in drei Etappen – die erste Etappe wird Ende 2013 vollzogen sein. Die Stadtgärtnerei Basel offeriert betroffenen Pächtern einen Ersatzgarten.

Das Freizeitgartenareal Spalen-Hegenheimermattweg gehört dem Bürgerspital Basel und liegt in der Gewerbezone auf Allschwiler Boden. Die Stadtgärtnerei Basel pachtet das rund 7 Hektaren umfassende Grundstück und verwaltet darauf 328 Freizeitgärten. Das Bürgerspital Basel erhält dafür einen bescheidenen Pachtzins.

 

Nun kündete das Bürgerspital Basel Ende 2011 der Stadtgärtnerei Basel das Areal per Ende 2013. Das Bürgerspital Basel wird das Areal etappenweise einer neuen, zonenkonformen Nutzung zuführen. Per Ende 2013 werden 160 Gärten aufgehoben. Wann die restlichen 168 Gärten an den Eigentümer zurück gehen, ist noch offen. Diese Gärten können bis auf Weiteres betrieben werden. Die von der ersten Etappe betroffenen Pächter erhalten diese Tage die Kündigung, wobei ihnen die Stadtgärtnerei Basel gleichzeitig einen neuen Garten in einem anderen Freizeitgartenareal anbietet.

 

In den benachbarten Gartenarealen werden bis Mitte des nächsten Jahres genügend Gärten frei, um allen betroffenen Freizeitgärtnern nach und nach einen neuen Garten offerieren zu können. Die Stadtgärtnerei legte darum der Kündigung einen Fragebogen bei, um Wünschen an den neuen Garten möglichst nachzukommen. Der Übernahme eines wohnortsnahen, gleichwertigen und im besten Fall gar besseren Ersatzgartens steht nichts im Wege.

 

Die Aufhebung dieses Freizeitgartenareals hat keinen Zusammenhang mit der laufenden Zonenplanrevision des Kantons Basel-Stadt. Bei der Abstimmung „zum Schutz von Basler Familiengartenareale“ im Frühjahr 2011 entschied sich das Basler Stimmvolk für den unformulierten Gegenvorschlag des Grossen Rates. Dieser sichert langfristig mindestens 82 Hektaren der heute bestehenden Freizeitgartenfläche, davon mindestens 40 Hektaren in Basel. Auch nach der Aufhebung des Gartenareals Spalen-Hegenheimermattweg verfügt der Kanton noch über genügend von der Stadtgärtnerei verwaltete Freizeitgartenareale. Die im Gegenvorschlag formulierte Verpflichtung ist somit nicht tangiert und gilt nach wie vor.


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DO, 02.02.2012 14:20H - Buntes

Basel: Freizeitgartenareal Spalen-Hegenheimermattweg geht an Eigentümer zurück

Das Freizeitgartenareal Spalen-Hegenheimermattweg mit 328 Parzellen geht an den Eigentümer, das Bürgerspital Basel, zurück. Das Areal wird einer neuen, zonenkonformen Nutzung zugeführt. Die damit verbundene Auflösung der Freizeitgärten erfolgt in drei Etappen – die erste Etappe wird Ende 2013 vollzogen sein. Die Stadtgärtnerei Basel offeriert betroffenen Pächtern einen Ersatzgarten.

Das Freizeitgartenareal Spalen-Hegenheimermattweg gehört dem Bürgerspital Basel und liegt in der Gewerbezone auf Allschwiler Boden. Die Stadtgärtnerei Basel pachtet das rund 7 Hektaren umfassende Grundstück und verwaltet darauf 328 Freizeitgärten. Das Bürgerspital Basel erhält dafür einen bescheidenen Pachtzins.

 

Nun kündete das Bürgerspital Basel Ende 2011 der Stadtgärtnerei Basel das Areal per Ende 2013. Das Bürgerspital Basel wird das Areal etappenweise einer neuen, zonenkonformen Nutzung zuführen. Per Ende 2013 werden 160 Gärten aufgehoben. Wann die restlichen 168 Gärten an den Eigentümer zurück gehen, ist noch offen. Diese Gärten können bis auf Weiteres betrieben werden. Die von der ersten Etappe betroffenen Pächter erhalten diese Tage die Kündigung, wobei ihnen die Stadtgärtnerei Basel gleichzeitig einen neuen Garten in einem anderen Freizeitgartenareal anbietet.

 

In den benachbarten Gartenarealen werden bis Mitte des nächsten Jahres genügend Gärten frei, um allen betroffenen Freizeitgärtnern nach und nach einen neuen Garten offerieren zu können. Die Stadtgärtnerei legte darum der Kündigung einen Fragebogen bei, um Wünschen an den neuen Garten möglichst nachzukommen. Der Übernahme eines wohnortsnahen, gleichwertigen und im besten Fall gar besseren Ersatzgartens steht nichts im Wege.

 

Die Aufhebung dieses Freizeitgartenareals hat keinen Zusammenhang mit der laufenden Zonenplanrevision des Kantons Basel-Stadt. Bei der Abstimmung „zum Schutz von Basler Familiengartenareale“ im Frühjahr 2011 entschied sich das Basler Stimmvolk für den unformulierten Gegenvorschlag des Grossen Rates. Dieser sichert langfristig mindestens 82 Hektaren der heute bestehenden Freizeitgartenfläche, davon mindestens 40 Hektaren in Basel. Auch nach der Aufhebung des Gartenareals Spalen-Hegenheimermattweg verfügt der Kanton noch über genügend von der Stadtgärtnerei verwaltete Freizeitgartenareale. Die im Gegenvorschlag formulierte Verpflichtung ist somit nicht tangiert und gilt nach wie vor.

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