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Hunde brauchen gemäss der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung täglichen Freilauf. Das kantonale Veterinäramt des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt hat, um dieses Anliegen auch in urbaner Umgebung umzusetzen, in Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei und dem Stadtteilsekretariat Kleinbasel das Pilotprojekt „Hundeareal im Horburgpark“ realisiert. Ab dem 2. Februar 2012 sind Hundehalterinnen und Hundehalter eingeladen, ihre Hunde dort spielen zu lassen. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Parkbenützerinnen und –benützer wurde das Gelände für die Hunde eingezäunt und ist nur durch einen separierten Eingang an der Müllheimerstrasse betretbar. Im übrigen Parkgelände gilt nach wie vor das Hundeverbot. Mit dem Pilotprojekt im Horburgpark soll auch abgeklärt werden, ob Hundeareale einem Bedürfnis entsprechen und ob Flächen und Ausstattung genügen.
Die Einrichtung des Hundeareals entspricht schon seit längerem dem Bedürfnis der Hundehaltenden in Kleinbasel. Zwar gilt im Kanton Basel-Stadt keine generelle Leinenpflicht, jedoch erlauben die örtlichen Einschränkungen oder Verbote kaum Freilauf für die Hunde. Vor allem für ältere Hundehaltende oder Familien mit Kleinkindern und Hunden sind geeigneten Grünflächen mit Freilauf nicht in Gehdistanz erreichbar. Das Areal auf dem Horburgpark führt damit auch zu einer Erhöhung der Lebensqualität im Quartier.
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Basel: Hunde willkommen im Horburgpark - ein Pilotprojekt
Hunde brauchen gemäss der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung täglichen Freilauf. Das kantonale Veterinäramt des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt hat, um dieses Anliegen auch in urbaner Umgebung umzusetzen, in Zusammenarbeit mit der Stadtgärtnerei und dem Stadtteilsekretariat Kleinbasel das Pilotprojekt „Hundeareal im Horburgpark“ realisiert. Ab dem 2. Februar 2012 sind Hundehalterinnen und Hundehalter eingeladen, ihre Hunde dort spielen zu lassen. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Parkbenützerinnen und –benützer wurde das Gelände für die Hunde eingezäunt und ist nur durch einen separierten Eingang an der Müllheimerstrasse betretbar. Im übrigen Parkgelände gilt nach wie vor das Hundeverbot. Mit dem Pilotprojekt im Horburgpark soll auch abgeklärt werden, ob Hundeareale einem Bedürfnis entsprechen und ob Flächen und Ausstattung genügen.
Die Einrichtung des Hundeareals entspricht schon seit längerem dem Bedürfnis der Hundehaltenden in Kleinbasel. Zwar gilt im Kanton Basel-Stadt keine generelle Leinenpflicht, jedoch erlauben die örtlichen Einschränkungen oder Verbote kaum Freilauf für die Hunde. Vor allem für ältere Hundehaltende oder Familien mit Kleinkindern und Hunden sind geeigneten Grünflächen mit Freilauf nicht in Gehdistanz erreichbar. Das Areal auf dem Horburgpark führt damit auch zu einer Erhöhung der Lebensqualität im Quartier.
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