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Letzte Aktualisierung 23.05.2012 | 04:32:47
Basel-Stadt: Beschleunigte Behandlung von Volksinitiativen
DI, 14.02.2012 11:22H - Politik
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Kantonale Volksinitiativen sollen künftig schneller behandelt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) an den Grossen Rat weitergeleitet und damit auch den Auftrag einer Motion erfüllt, die ihm vom Grossen Rat überwiesen worden war.

In Erfüllung der Motion Annemarie von Bidder (EVP) betreffend „beschleunigte Behandlung von Initiativen“ hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Änderung des IRG überwiesen. Diese sieht eine Straffung des Verfahrens vor, indem der Grosse Rat künftig seinen Entscheid über die rechtliche Zulässigkeit der Initiative zeitlich mit dem Entscheid über das weitere Vorgehen verknüpft. Damit wird sich die Behandlung der Initiativen in den allermeisten Fällen um rund vier Wochen verkürzen.

 

Nach der heute geltenden Regelung entscheidet der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates an einer Sitzung zunächst über die rechtliche Zulässigkeit einer Initiative. Erst wenn diese definitiv feststeht, befindet der Grosse Rat an seiner nächsten ordentlichen Sitzung über das weitere Verfahren. Da in den allermeisten Fällen die rechtliche Zulässigkeit problemlos festgestellt werden kann und kaum je Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung wird, kann das einstufige Verfahren eingeführt werden.


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DI, 14.02.2012 11:22H - Politik

Basel-Stadt: Beschleunigte Behandlung von Volksinitiativen

Kantonale Volksinitiativen sollen künftig schneller behandelt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) an den Grossen Rat weitergeleitet und damit auch den Auftrag einer Motion erfüllt, die ihm vom Grossen Rat überwiesen worden war.

In Erfüllung der Motion Annemarie von Bidder (EVP) betreffend „beschleunigte Behandlung von Initiativen“ hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Änderung des IRG überwiesen. Diese sieht eine Straffung des Verfahrens vor, indem der Grosse Rat künftig seinen Entscheid über die rechtliche Zulässigkeit der Initiative zeitlich mit dem Entscheid über das weitere Vorgehen verknüpft. Damit wird sich die Behandlung der Initiativen in den allermeisten Fällen um rund vier Wochen verkürzen.

 

Nach der heute geltenden Regelung entscheidet der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates an einer Sitzung zunächst über die rechtliche Zulässigkeit einer Initiative. Erst wenn diese definitiv feststeht, befindet der Grosse Rat an seiner nächsten ordentlichen Sitzung über das weitere Verfahren. Da in den allermeisten Fällen die rechtliche Zulässigkeit problemlos festgestellt werden kann und kaum je Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung wird, kann das einstufige Verfahren eingeführt werden.

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