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In Erfüllung der Motion Annemarie von Bidder (EVP) betreffend „beschleunigte Behandlung von Initiativen“ hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Änderung des IRG überwiesen. Diese sieht eine Straffung des Verfahrens vor, indem der Grosse Rat künftig seinen Entscheid über die rechtliche Zulässigkeit der Initiative zeitlich mit dem Entscheid über das weitere Vorgehen verknüpft. Damit wird sich die Behandlung der Initiativen in den allermeisten Fällen um rund vier Wochen verkürzen.
Nach der heute geltenden Regelung entscheidet der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates an einer Sitzung zunächst über die rechtliche Zulässigkeit einer Initiative. Erst wenn diese definitiv feststeht, befindet der Grosse Rat an seiner nächsten ordentlichen Sitzung über das weitere Verfahren. Da in den allermeisten Fällen die rechtliche Zulässigkeit problemlos festgestellt werden kann und kaum je Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung wird, kann das einstufige Verfahren eingeführt werden.
Haben Sie was entdeckt, wohnen Sie einem speziellen Anlass bei oder hat sich in Ihrer Nähe ein Unfall ereignet? Dann berichten Sie uns doch per Mail: Bei einem Anlass kommen wir jederzeit zum Filmen, Fotografieren oder Interviewen vorbei! Ihr aktuell.tv-Team
Basel-Stadt: Beschleunigte Behandlung von Volksinitiativen
In Erfüllung der Motion Annemarie von Bidder (EVP) betreffend „beschleunigte Behandlung von Initiativen“ hat der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Ratschlag zur Änderung des IRG überwiesen. Diese sieht eine Straffung des Verfahrens vor, indem der Grosse Rat künftig seinen Entscheid über die rechtliche Zulässigkeit der Initiative zeitlich mit dem Entscheid über das weitere Vorgehen verknüpft. Damit wird sich die Behandlung der Initiativen in den allermeisten Fällen um rund vier Wochen verkürzen.
Nach der heute geltenden Regelung entscheidet der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates an einer Sitzung zunächst über die rechtliche Zulässigkeit einer Initiative. Erst wenn diese definitiv feststeht, befindet der Grosse Rat an seiner nächsten ordentlichen Sitzung über das weitere Verfahren. Da in den allermeisten Fällen die rechtliche Zulässigkeit problemlos festgestellt werden kann und kaum je Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung wird, kann das einstufige Verfahren eingeführt werden.
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