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Letzte Aktualisierung 23.05.2012 | 20:38:24
Neuhausen am Rhf.: Kleinmotorradfahrer entzieht sich Kontrolle
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Am Samstag, 11. Februar 2012, hat sich ein Kleinmotorradfahrer einer Verkehrskontrolle durch Flucht entzogen. Kurz darauf konnte er jedoch angehalten werden.

Ein 20-jähriger Deutscher fuhr  am Samstag, um 15.00 Uhr auf der Zollstrasse in Richtung Zollamt Neuhausen. Der Lenker fiel einer Patrouille der Schaffhauser Polizei auf, weil an seinem Kleinmotorrad ein deutsches Mofakontrollschild angebracht war. Nach der Aufforderung anzuhalten, setzte der 20-jährige seine Fahrt ohne anzuhalten fort. Nach einer kurzen Verfolgung durch das Patrouillenfahrzeug konnte er angehalten werden.

 

Bei der anschließenden Kontrolle wurde beim Lenker  eine geringe Menge Betäubungsmittel gefunden. Zudem war er nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises. Das Kleinmotorrad verfügte über kein gültiges Kontrollschild und keinen Versicherungsschutz.

 

Beim Lenker wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet, da er im Verdacht steht, unter Betäubungsmitteleinfluss das Kleinmotorrad gelenkt zu haben.

 

Der 20-jähriger Deutsche muss sich in dieser Sache vor der Staatsanwaltschaft verantworten.


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MO, 13.02.2012 09:18H - Polizeimeldungen

Neuhausen am Rhf.: Kleinmotorradfahrer entzieht sich Kontrolle

Am Samstag, 11. Februar 2012, hat sich ein Kleinmotorradfahrer einer Verkehrskontrolle durch Flucht entzogen. Kurz darauf konnte er jedoch angehalten werden.

Ein 20-jähriger Deutscher fuhr  am Samstag, um 15.00 Uhr auf der Zollstrasse in Richtung Zollamt Neuhausen. Der Lenker fiel einer Patrouille der Schaffhauser Polizei auf, weil an seinem Kleinmotorrad ein deutsches Mofakontrollschild angebracht war. Nach der Aufforderung anzuhalten, setzte der 20-jährige seine Fahrt ohne anzuhalten fort. Nach einer kurzen Verfolgung durch das Patrouillenfahrzeug konnte er angehalten werden.

 

Bei der anschließenden Kontrolle wurde beim Lenker  eine geringe Menge Betäubungsmittel gefunden. Zudem war er nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises. Das Kleinmotorrad verfügte über kein gültiges Kontrollschild und keinen Versicherungsschutz.

 

Beim Lenker wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet, da er im Verdacht steht, unter Betäubungsmitteleinfluss das Kleinmotorrad gelenkt zu haben.

 

Der 20-jähriger Deutsche muss sich in dieser Sache vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

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