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Letzte Aktualisierung 23.05.2012 | 21:22:28
Rorschach: Taxiraub - Junges Trio ermittelt
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Der Kantonspolizei St. Gallen ist es gelungen ein Schweizer Trio, bestehend aus einem 17-jährigen Jugendlichen, einer 20-jährigen Frau und einem 20-jährigen Mann zu überführen. Sie hatten im Oktober 2011 in Rorschach einen Taxifahrer mit einer Waffe überfallen. Siehe auch die Medienmitteilung vom Freitag, 28. Februar 2011.
Der 17-Jährige hatte am Freitag (28.10.2011) 02.30 Uhr mit vorgehaltener Waffe Geld von einem Taxifahrer gefordert, während sich die beiden 20-Jährigen verdeckt im Hintergrund aufhielten. Bei der Tatwaffe handelte es sich laut Aussagen der Beschuldigten um eine Soft Air- Pistole. Sie konnte nie gefunden werden. Ermittlungen ergaben, dass die Drei in unterschiedlicher Zusammensetzung, seit Anfang Oktober 2011, noch weitere Delikte begangen hatten. Sie müssen sich für den Raub, mehrere Einbrüche in Schul- und Sportanlagen in Rorschach und Goldach, Hehlerei und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz vor der Jugendanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft verantworten.


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MO, 20.02.2012 16:24H - Polizeimeldungen

Rorschach: Taxiraub - Junges Trio ermittelt

Der Kantonspolizei St. Gallen ist es gelungen ein Schweizer Trio, bestehend aus einem 17-jährigen Jugendlichen, einer 20-jährigen Frau und einem 20-jährigen Mann zu überführen. Sie hatten im Oktober 2011 in Rorschach einen Taxifahrer mit einer Waffe überfallen. Siehe auch die Medienmitteilung vom Freitag, 28. Februar 2011.

Der 17-Jährige hatte am Freitag (28.10.2011) 02.30 Uhr mit vorgehaltener Waffe Geld von einem Taxifahrer gefordert, während sich die beiden 20-Jährigen verdeckt im Hintergrund aufhielten. Bei der Tatwaffe handelte es sich laut Aussagen der Beschuldigten um eine Soft Air- Pistole. Sie konnte nie gefunden werden. Ermittlungen ergaben, dass die Drei in unterschiedlicher Zusammensetzung, seit Anfang Oktober 2011, noch weitere Delikte begangen hatten. Sie müssen sich für den Raub, mehrere Einbrüche in Schul- und Sportanlagen in Rorschach und Goldach, Hehlerei und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz vor der Jugendanwaltschaft bzw. Staatsanwaltschaft verantworten.

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