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Die Zuger Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung in Zusammenhang mit dem zweifachen Tötungsdelikt Eschenring abgeschlossen. Sie geht in ihrer Anklage davon aus, dass der heute 45-jährige Beschuldigte die Wohnung am Eschenring in Zug am 17. Februar 2009 kurz vor 09.45 Uhr betreten hatte. Der 54-jährigen Bewohnerin war er aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Monteur vertraut. In den Räumlichkeiten überwältigte er die Wohnungsmieterin sowie deren zufällig ebenfalls anwesende 36-jährige Bekannte. Der Mann fesselte seine Opfer an Händen und Füssen und klebte ihnen den Mund zu. Mit einem in der Wohnung vorgefundenen Kleidungsstück erdrosselte er die 36-jährige Filipina und tötete danach die 54-jährige Mieterin.
Beute von mehreren zehntausend Franken
Aus der Wohnung raubte der Angeklagte diversen Schmuck, Uhren und Bargeld im Gesamtwert von mehreren zehntausend Franken. Ebenfalls nahm er diverse Kreditkarten an sich, die er in den folgenden Tagen mehrfach einsetzte.
Um seine Spuren zu verwischen, zündete der Mann eine Bettdecke sowie ein Kleidungsstück auf einem Wäscheständer an. Danach verliess er die Wohnung. Aufgrund des Sauerstoffmangels erstickten die Flammen; durch den Brand lagerte sich in den Räumlichkeiten jedoch starker Russ ab. Es entstand ein Sachschaden von rund einer halben Million Franken.
Zehn Tage später, am 27. Februar 2009, wurde die Zuger Polizei durch eine beunruhigte Bekannte der Wohnungsmieterin zum Tatort gerufen. Die Ermittlungen und Untersuchungen nahmen ihren Lauf.
Antrag auf lebenslängliche Freiheitsstrafe und Verwahrung
Unter anderem wegen des mehrfachen Mordes, Raubes, mehrfachen Betruges und der vorsätzlichen Brandstiftung beantragt die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht des Kantons Zug als Sanktion eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung.
Der Schweizer befindet sich seit seiner Verhaftung im April 2009 in Untersuchungshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug. Er ist nicht vollumfänglich geständig.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug weist darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.
Wann über den Fall am Zuger Strafgericht verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Der Termin wird durch das Gericht bekanntgegeben werden.
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Zug: Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Freiheitsstrafe
Die Zuger Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung in Zusammenhang mit dem zweifachen Tötungsdelikt Eschenring abgeschlossen. Sie geht in ihrer Anklage davon aus, dass der heute 45-jährige Beschuldigte die Wohnung am Eschenring in Zug am 17. Februar 2009 kurz vor 09.45 Uhr betreten hatte. Der 54-jährigen Bewohnerin war er aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Monteur vertraut. In den Räumlichkeiten überwältigte er die Wohnungsmieterin sowie deren zufällig ebenfalls anwesende 36-jährige Bekannte. Der Mann fesselte seine Opfer an Händen und Füssen und klebte ihnen den Mund zu. Mit einem in der Wohnung vorgefundenen Kleidungsstück erdrosselte er die 36-jährige Filipina und tötete danach die 54-jährige Mieterin.
Beute von mehreren zehntausend Franken
Aus der Wohnung raubte der Angeklagte diversen Schmuck, Uhren und Bargeld im Gesamtwert von mehreren zehntausend Franken. Ebenfalls nahm er diverse Kreditkarten an sich, die er in den folgenden Tagen mehrfach einsetzte.
Um seine Spuren zu verwischen, zündete der Mann eine Bettdecke sowie ein Kleidungsstück auf einem Wäscheständer an. Danach verliess er die Wohnung. Aufgrund des Sauerstoffmangels erstickten die Flammen; durch den Brand lagerte sich in den Räumlichkeiten jedoch starker Russ ab. Es entstand ein Sachschaden von rund einer halben Million Franken.
Zehn Tage später, am 27. Februar 2009, wurde die Zuger Polizei durch eine beunruhigte Bekannte der Wohnungsmieterin zum Tatort gerufen. Die Ermittlungen und Untersuchungen nahmen ihren Lauf.
Antrag auf lebenslängliche Freiheitsstrafe und Verwahrung
Unter anderem wegen des mehrfachen Mordes, Raubes, mehrfachen Betruges und der vorsätzlichen Brandstiftung beantragt die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht des Kantons Zug als Sanktion eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung.
Der Schweizer befindet sich seit seiner Verhaftung im April 2009 in Untersuchungshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug. Er ist nicht vollumfänglich geständig.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug weist darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.
Wann über den Fall am Zuger Strafgericht verhandelt wird, ist noch nicht bekannt. Der Termin wird durch das Gericht bekanntgegeben werden.
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